Für viele Unternehmen ist der Abschluss einer klassischen Betriebshaftpflichtversicherung, die grundsätzlich Deckung für Ansprüche aus Sach-, Personenschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden vorsieht, nicht ausreichend. Gerade beratende Branchen, beispielsweise Buchhalter und Unternehmensberater, aber auch Angehörige der freien Berufe, wie Rechtsanwälte oder Ziviltechniker, müssen sich vor allem gegen sie gerichtete Forderungen aus entstandenen „reinen“ Vermögenschäden absichern. Hierfür werden in Ergänzung zur klassischen Betriebshaftpflichtversicherung, Verträge mit Deckung für diese reinen Vermögenschäden angeboten. Spezifische Lösungen gibt es für Gewerbearten, für die der Gesetzgeber normierte Lösung vorgesehen hat, zu nennen seien hier im speziellen Baumeister und daraus entstammende Teilgewerbe.